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0067/69•Verwaltungsgerichtshof 0067/69
0067/69Verwaltungsgerichtshof20.03.1969
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters
Die Beschwerde der A-Kasse in L, vertreten durch Dr. Günther Clemens Musil, Rechtsanwalt in Linz a. d. Donau, Marienstraße 10, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 20. November 1968, Zl. 293/1IV/S1968, betreffend Rechtsgebühr, wird zurückgewiesen.
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