Verwaltungsgerichtshof 1857/68

1857/68Verwaltungsgerichtshof12.09.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1857/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.