Verwaltungsgerichtshof 1854/68

1854/68Verwaltungsgerichtshof14.04.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1854/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1969

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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