Verwaltungsgerichtshof 1806/68

1806/68Verwaltungsgerichtshof19.03.1970

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1806/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.116,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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