Verwaltungsgerichtshof 1787/68

1787/68Verwaltungsgerichtshof25.09.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1787/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.347,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger

Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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