Verwaltungsgerichtshof 1774/68

1774/68Verwaltungsgerichtshof17.04.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1774/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1968001774.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.340,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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