Verwaltungsgerichtshof 1711/68

1711/68Verwaltungsgerichtshof03.06.1969

Regest

Beweismittel Zeugen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1711/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.06.1969
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1969:1968001711.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe S 390, binnen zwei Wochen bei sonstiger zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.