Verwaltungsgerichtshof 1668/68

1668/68Verwaltungsgerichtshof22.05.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1668/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.05.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerium für Unterricht) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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