Verwaltungsgerichtshof 1567/68

1567/68Verwaltungsgerichtshof30.05.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1567/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.902,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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