Verwaltungsgerichtshof 1552/68

1552/68Verwaltungsgerichtshof06.12.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1552/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.1968

Spruch

Gemäß § 46 VwGG 1965 wird dem Antrag der Firma S Co Kommanditgesellschaft in Wien, vertreten durch Dr. Frank Neubauer, Rechtsanwalt in Wien I, An der Hülben 4, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einbringung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen den Bescheid der Grundverkehrs-Landeskommission beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. Mai 1956, Zl. LA. VI/4-Gvb-23/56, nicht stattgegeben. Gleichzeitig wird die Beschwerde gegen diesen Bescheid wegen Versäumung der Einbringungsfrist gemäß § 34 Abs. 1 VwGG 1965 zurückgewiesen.

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