Verwaltungsgerichtshof 1531/68

1531/68Verwaltungsgerichtshof23.05.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1531/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1969

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 263,34 (zusammen S 790,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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