Verwaltungsgerichtshof 1415/68

1415/68Verwaltungsgerichtshof08.04.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1415/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund (Finanzlandesdirektion für Salzburg) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S1.195,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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