Verwaltungsgerichtshof 1378/68

1378/68Verwaltungsgerichtshof04.05.1970

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1378/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.05.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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