Verwaltungsgerichtshof 1366/68

1366/68Verwaltungsgerichtshof20.01.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1366/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.01.1969

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben der Gemeinde Wien Aufwendungen in der Höhe von je S 585,-- (zusammen S 1.170,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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