Verwaltungsgerichtshof 1319/68

1319/68Verwaltungsgerichtshof24.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1319/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1970

Spruch

Die angefochtenen Bescheide I und II werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 2.384,80 (S 1.169,40 und S 1.215,40) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Beschwerdeführer wird abgewiesen.

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