Verwaltungsgerichtshof 1237/68

1237/68Verwaltungsgerichtshof23.09.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1237/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Oberösterreich) Aufwendungen in der Höhe von S390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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