Verwaltungsgerichtshof 1205/68

1205/68Verwaltungsgerichtshof06.02.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1205/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.02.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Burgenland hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 1.045,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.