Verwaltungsgerichtshof 1202/68

1202/68Verwaltungsgerichtshof31.01.1969

Regest

Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1202/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.1969

Spruch

Die Beschwerde des JN und weiterer 31 Beschwerdeführer, alle in O., sämtliche vertreten durch Dr. Gerald Mader, Rechtsanwalt in Mattersburg, Michael Kochstraße 18 b, gegen die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, wird zurückgewiesen.

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