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1202/68•Verwaltungsgerichtshof 1202/68
1202/68Verwaltungsgerichtshof31.01.1969
Anrufung der obersten Behörde Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht
Die Beschwerde des JN und weiterer 31 Beschwerdeführer, alle in O., sämtliche vertreten durch Dr. Gerald Mader, Rechtsanwalt in Mattersburg, Michael Kochstraße 18 b, gegen die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, wird zurückgewiesen.
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