Verwaltungsgerichtshof 1171/68

1171/68Verwaltungsgerichtshof30.05.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1171/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.1969
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1969:1968001171.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.572,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.