Verwaltungsgerichtshof 1161/68

1161/68Verwaltungsgerichtshof16.05.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1161/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1969

Spruch

  1. Der angefochtene Bescheid wird

a) in Stattgebung der Beschwerde des OK insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, als im Teile I seines Spruches der vorinstanzliche Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. April 1967 bezüglich des Zuspruches einer Entschädigung für die Baulichkeiten von S 917.660,-- aufrechterhalten und im Teile II lit. b seines Spruches die Behebung des Punktes I lit. b des vorinstanzlichen Bescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 6. Februar 1968 ausgesprochen wurde;

b) in Stattgebung der Beschwerde der Tauernkraftwerke Aktiengesellschaft insoweit wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben als der vorinstanzliche Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 6. Februar 1968 im Punkt I lit. a und Punkt II Ziffer 2 seines Spruches aufrechterhalten wurde.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.