Verwaltungsgerichtshof 1082/68

1082/68Verwaltungsgerichtshof24.03.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1082/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S1.215,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersehen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.