Verwaltungsgerichtshof 1027/68

1027/68Verwaltungsgerichtshof29.06.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1027/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.1970

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beiden Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 802,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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