Verwaltungsgerichtshof 0987/68

0987/68Verwaltungsgerichtshof11.12.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0987/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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