Verwaltungsgerichtshof 0951/68

0951/68Verwaltungsgerichtshof08.01.1969

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete Besondere Rechtsgebiete ASVG KOVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0951/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.01.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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