Verwaltungsgerichtshof 0945/68

0945/68Verwaltungsgerichtshof25.05.1970

Regest

Säumnisbeschwerde Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0945/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.1970

Spruch

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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