Verwaltungsgerichtshof 0938/68

0938/68Verwaltungsgerichtshof18.11.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0938/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1968
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1968:1968000938.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390, binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.