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0934/68•Verwaltungsgerichtshof 0934/68
0934/68Verwaltungsgerichtshof04.02.1969
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG) Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein
Die Beschwerde der Dr. MH in W, vertreten durch den Treuhänder WS, dieser vertreten durch Dr. Helmut Buzzi, Rechtsanwalt in Wien I, Schellinggasse 1, gegen die Erledigung des Bundesministeriums für Inneres vom 14. Mai 1968, Zl. 203.846-36/68, betreffend Kontosperre, wird zurückgewiesen.
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