Verwaltungsgerichtshof 0887/68

0887/68Verwaltungsgerichtshof27.11.1968

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0887/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S390,-- und der mitbeteiligten Partei JT Aufwendungen in der Höhe von S1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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