Verwaltungsgerichtshof 0810/68

0810/68Verwaltungsgerichtshof20.12.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0810/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.