Verwaltungsgerichtshof 0741/68

0741/68Verwaltungsgerichtshof09.10.1969

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des Beschwerdeführers

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0741/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.1969
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1969:1968000741.X00

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Finanzen) Aufwendungen in der Höhe von S 330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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