Verwaltungsgerichtshof 0713/68

0713/68Verwaltungsgerichtshof24.03.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0713/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.03.1969

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Lande Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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