Verwaltungsgerichtshof 0678/68

0678/68Verwaltungsgerichtshof23.09.1970

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0678/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1968000678.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften in Ansehung des Teiles II Punkte 5 und 7 des Bescheidspruches aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.385,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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