Verwaltungsgerichtshof 0577/68

0577/68Verwaltungsgerichtshof21.05.1970

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0577/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1970

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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