Verwaltungsgerichtshof 0463/68

0463/68Verwaltungsgerichtshof08.04.1970

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0463/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.1970
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1970:1968000463.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Oberösterreich) Aufwendungen in der Höhe von S 1.228,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.