Verwaltungsgerichtshof 0414/68

0414/68Verwaltungsgerichtshof17.09.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0414/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1968

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Sicherheitsdirektion für Wien) Aufwendungen in der Höhe von S 1.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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