Verwaltungsgerichtshof 0370/68

0370/68Verwaltungsgerichtshof16.01.1969

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0370/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.1969
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1969:1968000370.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen) Aufwendungen in der Höhe von S 790, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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