Verwaltungsgerichtshof 0080/68

0080/68Verwaltungsgerichtshof21.06.1968

Regest

Instanzenzug Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0080/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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