Verwaltungsgerichtshof 0009/68

0009/68Verwaltungsgerichtshof27.03.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0009/68

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Anstalt Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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