Verwaltungsgerichtshof 1863/67

1863/67Verwaltungsgerichtshof06.06.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1863/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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