Verwaltungsgerichtshof 1832/67

1832/67Verwaltungsgerichtshof12.06.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1832/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1969

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Unterricht) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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