Verwaltungsgerichtshof 1807/67

1807/67Verwaltungsgerichtshof20.12.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1807/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 800,43 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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