Verwaltungsgerichtshof 1784/67

1784/67Verwaltungsgerichtshof29.05.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1784/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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