Verwaltungsgerichtshof 1685/67

1685/67Verwaltungsgerichtshof20.11.1968

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1685/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.11.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland) Aufwendungen in der Höhe von S390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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