Verwaltungsgerichtshof 1656/67

1656/67Verwaltungsgerichtshof28.10.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1656/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.10.1968

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von je S 30,-- (zusammen S 60,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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