Verwaltungsgerichtshof 1654/67

1654/67Verwaltungsgerichtshof27.09.1968

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1654/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm der Auftrag gemäß Punkt I/1 des erstinstanzlichen Bescheides und der Auftrag zum Ersatz der Verfahrenskosten aufrechterhalten wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

Das Kostenbegehren wird abgewiesen.

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