Verwaltungsgerichtshof 1646/67

1646/67Verwaltungsgerichtshof17.09.1968

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1646/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, soweit mit ihm die "Einwendungen" gegen den "Magistratsbescheid" (vom 5. Oktober 1966) abgewiesen wurden, aufgehoben; im übrigen Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.

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