Verwaltungsgerichtshof 1622/67

1622/67Verwaltungsgerichtshof11.09.1968

Regest

Nichtvollstreckbare Bescheide Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1622/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1968
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1968:1967001622.X00

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

I.) Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 790,-- und II.) Aufwendungen in der Höhe von S 330,--, d. s. zusammen S 1.120,--, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Begehren des Bundes auf Ersatz des Vorlageaufwandes wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.