Verwaltungsgerichtshof 1546/67

1546/67Verwaltungsgerichtshof16.05.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1546/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1968

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.396,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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