Verwaltungsgerichtshof 1400/67

1400/67Verwaltungsgerichtshof12.03.1968

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1400/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1968

Spruch

Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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