Verwaltungsgerichtshof 1395/67

1395/67Verwaltungsgerichtshof23.06.1969

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1395/67

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.1969

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.000,-- binnen zwei Wochen zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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